
Schutzzonen und Auflagen
Der Schutz von Natur und Landschaft in der Wintersport-Arena Sauerland beruht auf einem mehrstufigen System aus europäischen, bundes- und landesrechtlichen Vorgaben.
Dieses System soll sicherstellen, dass Natur und Landschaft auch bei touristischer Nutzung geschützt und ökologische Funktionen erhalten werden.
Im Folgenden werden die wichtigsten Schutzkategorien und Schutzzonen beschrieben, die in den Skigebieten der Region gelten.


Schutzkategorien in den Skigebieten
Europäische Union, Bundesrepublik Deutschland sowie die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben klare gesetzliche Grundlagen, die Natur und Landschaft schützen.
In den Skigebieten der Wintersport-Arena kommen unterschiedliche Schutzgebietskategorien vor, die sich teilweise überschneiden:
- FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete – gemeinsam Bestandteil des europäischen Natura-2000-Netzwerks
- Naturschutzgebiete (NSG) – besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft nach Bundes- und Landesrecht
- Gesetzlich geschützte Biotope – besonders geschützte Lebensräume, etwa Quellbereiche, Feuchtwiesen, Moore, Magerrasen, Berg-Mähwiesen, Heiden oder Borstgrasrasen
- Wasserschutzgebiete – Gebiete zum Schutz der Trinkwassergewinnung, die in der Regel in Schutzzonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen gegliedert sind
Jede dieser Kategorien bringt eigene Auflagen und Nutzungsbeschränkungen mit sich, damit touristische Nutzung gelenkt und sensible Lebensräume geschützt werden.
Quellen:
- EU-FFH-Richtlinie 92/43/EWG
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Hessisches Naturschutzrecht
- Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW)
- LANUV NRW – Schutzgebiete und Zonen
- Natureg Hessen
Schutzgebiete in der Wintersport-Arena Sauerland
Skigebiet | Betroffene Teilflächen | Schutzstatus / Gebiet | Bemerkung (Kenntnisstand) |
Familienskigebiet Sahnehang | Oberer Hangbereich (an den Kahler Asten angrenzend) | NSG Kahler Asten (HSK-008) / FFH-Gebiet „Kahler Asten“ (DE-4717-304) | Oberer Bereich gehört zu den Heideflächen auf dem Kahler Asten; Teil des Schutzkomplexes aus Hochheide- und Quellgebieten. |
Skiliftkarussell Winterberg (Nordhang) | Oberer Nordhang | NSG Kahler Asten (HSK-008) / Heideflächen | Gleiche Schutzkulisse wie Sahnehang; Heideflächen mit Zwergstrauchheide und Quellbiotopen. |
Skikarussell Altastenberg | Bergwiesen im oberen und mittleren Bereich | FFH-Gebiet „Bergwiesen bei Winterberg“ (DE-4717-305) / NSG Bergwiesen bei Altastenberg (HSK-443) | Teilflächen mit artenreichen Berg- und Mähwiesen, geschützter Lebensraum. |
Skidorf Neuastenberg (Postwiese) | Teilflächen mit Heide- und Magerrasen | FFH-Gebiet „Bergwiesen bei Winterberg“ (DE-4717-305) / NSG Bergwiesen bei Neuastenberg (HSK-547) | Schutz umfasst Heide-, Mager- und Grünlandflächen; genaue Flächenzuordnung wird ergänzt. Maßgeblich ist die genaue Abgrenzung in den amtlichen Karten. |
Skigebiet Ruhrquelle | Hangbereich im Südosten | FFH-Gebiet „Bergwiesen bei Winterberg“ (DE-4717-305) sowie Wasserschutzkulisse im Bereich Ruhrquelle / Ruhrwiesen | Kombination aus Bergwiesen- und Grundwasserschutz; Zonenzuordnung (I–III) noch offen. Konkrete Zonengrenzen ergeben sich aus den amtlichen Karten und Schutzgebietsverordnungen. |
Skigebiet Willingen (Ettelsberg) | Hochflächen und südexponierte Hänge | FFH-Gebiet „Ettelsberg mit Ruthenaar- und Hoppecketal“ (DE-4717-350) | Geschützte Heide-, Magerrasen- und Borstgraswiesenflächen; typische Lebensräume des FFH-Gebiets am Ettelsberg. |
Skigebiet Sternrodt (Bruchhausen) | Talbereich und Hangfuß | Wasserschutzgebiet Bruchhausen (Zonen II–III) | In Teilen des Umfelds gelten wasserrechtliche Schutzvorgaben. Konkrete Zonengrenzen und Auflagen ergeben sich aus der jeweiligen Schutzgebietsverordnung. |
Diese Übersicht basiert auf amtlichen Quellen (LANUV NRW, BfN, Hochsauerlandkreis, Natureg Hessen) und regionalem Fachwissen.
Konkretere Angaben werden sobald wie möglich zusammengetragen.


Wasserschutzgebiete – Schutzzonen I bis III
Wasserschutzgebiete werden nach dem Wasserhaushaltsgesetz und den jeweiligen Landesregelungen festgesetzt. Sie sollen verhindern, dass Schadstoffe in die Trinkwassergewinnung gelangen. Trinkwasserschutzgebiete sind in der Regel in Schutzzonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen gegliedert. Maßgeblich ist jeweils die konkrete Schutzgebietsverordnung.
Zone I – unmittelbarer Fassungsbereich
- Dient dem direkten Schutz von Quellen und Brunnen.
- Die Nutzung ist in der Regel sehr stark eingeschränkt.
- Zulässig sind meist nur Maßnahmen, die der Wassergewinnung, Sicherung und Wartung dienen.
Beispiel: Quellbereiche können eingezäunt und nicht öffentlich zugänglich sein.
Zone II – engerer Schutzbereich
- Schutz des engeren Einzugsgebiets.
- Je nach Schutzgebietsverordnung gelten strenge Vorgaben etwa zu Düngung, Pestiziden, wassergefährdenden Stoffen, Erdarbeiten, Wegen oder baulichen Anlagen.
- Welche Nutzungen zulässig sind, ergibt sich aus der jeweiligen Schutzgebietsverordnung.
Beispiel: Im Skiliftkarussell Winterberg gelten Sonderauflagen für die Lagerung von Betriebsstoffen und die Abdichtung von Anlagen.
Zone III – weiteres Einzugsgebiet
- Weitläufige Zone mit Schutzvorgaben für Nutzungen im Einzugsbereich der Trinkwassergewinnung.
- Nutzungen bleiben möglich, unterliegen aber je nach Vorhaben besonderen Vorgaben, Beschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Beispiel: In Teilen der Region liegen Wintersportflächen innerhalb von Wasserschutzgebieten. Dort gelten besondere Vorgaben etwa für wassergefährdende Stoffe, Streusalz, Erdarbeiten oder bauliche Anlagen.
Quellen:
- Hochsauerlandkreis – Wasserschutzgebietsverordnungen
- LANUV NRW – Trinkwasserschutz
Naturschutzgebiete (NSG)
Naturschutzgebiete sind besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft. Die rechtliche Grundlage bildet § 23 Bundesnaturschutzgesetz; die konkreten Gebote und Verbote ergeben sich aus Landschaftsplänen, Schutzgebietsverordnungen oder ordnungsbehördlichen Verordnungen.
Beispiele in und an Skigebieten der Wintersport-Arena Sauerland:
- Kahler Asten (HSK-008): Heide- und Moorlandschaft mit Quellbereichen – streng geschützt.
- Bergwiesen bei Altastenberg (HSK-443): artenreiche Mähwiesen mit seltenen Pflanzen wie Arnika und Trollblume.
- Bergwiesen bei Neuastenberg (HSK-547): kleinere Flächen mit Magerrasen und magerem Grünland, Teil des FFH-Gebiets „Bergwiesen bei Winterberg“.
Typische Auflagen können je nach Gebiet sein:
- Wegegebot – Betreten nur auf markierten Pfaden.
- Einschränkungen bei Düngung, Pflanzenschutz, Bodenarbeiten oder Nutzungsintensität.
- Bauliche Eingriffe nur nach naturschutzfachlicher Prüfung und Genehmigung.
- Kein Feuer oder Zelten.
Quelle: NSG-Datenbank NRW
FFH-Gebiete (Natura 2000)
In den FFH-Gebieten der Wintersport-Arena Sauerland werden wertvolle Lebensräume und seltene Arten geschützt. Dazu gehören artenreiche Bergwiesen, Quellmoore, Heide-, Mager- und Borstgrasrasenflächen, die vielen Pflanzen- und Insektenarten Lebensraum bieten.
In der Wintersport-Arena liegen folgende FFH-Gebiete:
- Bergwiesen bei Winterberg (DE-4717-305) – umfasst Teilflächen der Skigebiete Altastenberg, Neuastenberg sowie Ruhrquelle.
- Kahler Asten (DE-4717-304) – Hochheide- und Quellgebiete, einschließlich der oberen Bereiche des Familienskigebiets Sahnehang und des Nordhangs im Skiliftkarussell Winterberg.
- Ettelsberg mit Ruthenaar- und Hoppecketal (DE-4717-350) – Heide-, Magerrasen- und Borstgrasrasenflächen im Bereich des Skigebiets Willingen.
Typische Auflagen und Pflegeziele können sein:
- Erhalt von Heide-, Mager- und Borstgraswiesen durch regelmäßige Pflege, zum Beispiel Entbuschung oder späte Mahd.
- Vorgaben zur Pflege und Nutzung, etwa Einschränkungen bei Düngung, Aufforstung, Entwässerung oder Nutzungsintensität, soweit dies für die Erhaltungsziele erforderlich ist.
- Schutz seltener und gebietstypischer Arten wie Arnika, Trollblume oder verschiedener Schmetterlingsarten.
- Bauliche Eingriffe nur nach vorheriger naturschutzrechtlicher Prüfung und Ausgleich.
Projekte oder Pläne, die ein Natura-2000-Gebiet erheblich beeinträchtigen könnten, müssen mit den Erhaltungszielen des Gebiets verträglich sein. Grundlage dafür ist insbesondere § 34 Bundesnaturschutzgesetz.
Diese Regelungen schützen charakteristische Sauerländer Lebensräume wie Bergheiden, Mäh- und Borstgraswiesen – und damit die ökologische Vielfalt der Region.
Quellen:
- BfN – Natura 2000
- LANUV NRW – FFH-Gebiet DE-4717-305 „Bergwiesen bei Winterberg“
- Bundesnaturschutzgesetz, insbesondere §§ 31–36 BNatSchG
Umweltschutz n der Praxis
Landschaftsplanung und konkrete Auflagen vor Ort
Im Hochsauerlandkreis sind Landschaftspläne eine wichtige Grundlage für konkrete Schutzgebiete, Pflegevorgaben und Auflagen vor Ort. Sie setzen Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale sowie Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen rechtsverbindlich fest.
Für konkrete Flächen sind daher immer die amtlichen Karten, Landschaftspläne, Schutzgebietsverordnungen und Genehmigungsbescheide maßgeblich.
Umweltschutz in der Praxis
Die Wintersport-Arena Sauerland arbeitet kontinuierlich daran, ökologische Standards zu verbessern. Dazu gehören:
- bedarfsgerechtes Schneemanagement und effiziente Beschneiungstechnik
- Nutzung erneuerbarer Energien und moderner Pistenraupen mit Schneehöhenmessung
- Begrünung und Erosionsschutz nach Baumaßnahmen
- Kooperation mit Naturschutzbehörden und Fachinstitutionen
- Besucherlenkung zum Schutz sensibler Lebensräume
Ziel ist es, Wintersportflächen so zu nutzen und zu pflegen, dass sensible Lebensräume geschützt werden.
Aktualität und Transparenz
Stand: August 2026. Die Inhalte wurden nach bestem Kenntnisstand zusammengetragen und werden regelmäßig überprüft. Maßgeblich für konkrete Flächen, Zonengrenzen und Auflagen sind die jeweils gültigen amtlichen Karten, Landschaftspläne, Schutzgebietsverordnungen und Genehmigungsbescheide.
Quellenverzeichnis
- EU-FFH-Richtlinie 92/43/EWG
- EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW)
- Hessisches Naturschutzrecht
- LANUV NRW – Schutzgebiete und Biotope
- NSG-Datenbank NRW
- BfN – Natura 2000 / Eingriffsregelung
- Hochsauerlandkreis – Wasserschutzgebietsverordnungen
- Natureg Hessen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Hochsauerlandkreis – Landschaftsplanung



