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Umweltschutz

Gesetzliche Grundlagen

Schutzzonen und Auflagen

Schutzzonen und Auflagen

Skigebiete als Partner des Umweltschutzes

Skigebiete als Partner des Umweltschutzes

Gesetzliche Grundlagen

Naturschutzgebiete

Skifahren ist eine Natursportart. Das Erleben der Landschaft und der Natur ist ein wesentlicher Teil der Aktivität. Um die Attraktivität des Sports zu erhalten, ist Natur- und Landschaftsschutz eine wesentliche Grundlage. Dazu müssen sich alle Beteiligten an geltende Gesetze halten.

Der Naturschutz in der Wintersport-Arena Sauerland unterliegt verschiedenen Gesetzgebungen. Dabei greifen nicht nur unterschiedliche Gesetzestexte, es sind vom Land über den Bund bis hin zur Europäischen Union auch verschiedene Gesetzgeber im Spiel. 

Europäische Gesetztgebung

Die Umweltpolitik der Europäischen Union hat weitreichende Kompetenzen. Ziele sind Erhalt und Schutz der Umwelt bis hin zur Bekämpfung des Klimawandels. Unter anderem die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union.  Sie wird umgangssprachlich auch alsFauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) oder Habitatrichtlinie bezeichnet. Die Nationalstaaten sind demnach verpflichtet, besondere Schutzgebiete für die Lebensräume und Arten einzurichten. Die FFH-Gebiete bilden gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten das europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000. Bezüglich der Form der Einrichtung haben die Mitgliedsstaaten freie Wahl.

Deutsche Gesetzgebung

Das Bundesnaturschutzgesetz unterteilt die Räume in verschiedene Kategorien. Es regelt, in welchem Maße Gäste und Anbieter beispielsweise in Natur und Landschaft eingreifen dürfen. Dem Gesetz entsprechend genießen Flächen unterschiedlichen Schutzstatus.

Teile der Skigebiete in der Wintersport-Arena Sauerland unterliegen dem Status Naturschutzgebiet (NSG). Dort genießen Landschaft, Pflanzen- und Tierwelt einen besonderen Schutz. In einem NSG sind alle Lebensgemeinschaften geschützt, und deren Beeinträchtigung ist durch eine für jedes Gebiet besonders formulierte Schutzgebietsverordnung verboten.

Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiete sind von den Naturschutzgebieten und den anderen Schutzgebieten nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu unterscheiden. Grundwasser dient dem Menschen als Trinkwasser und ist darum besonders schützenswertes Umweltgut.  Einige Skigebiete sind von dieser Regelung betroffen. Die Untere Wasserbehörde regelt für die einzelnen Zonen die Verbote, Auflagen und prüft Genehmigungsverfahren.

Gebiete können zugleich mehrfachen Schutzstatus tragen. So können sie Naturschutzgebiet und Wasserschutzgebiet sein. Oftmals sind sie auch Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet.

Landesgesetzgebung

Alle deutschen Bundesländer haben jeweils ein eigenes Naturschutzgesetz. Das Landesnaturschutzgesetz NRW dient insbesondere dem Naturschutz und der Landschaftsplanung. Die Skigebiete sind vorwiegend von der Eingriffsregelung und vom Biotopschutz betroffen. So müssen Eingriffe grundsätzlich durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Der landesrechtliche Biotopschutz betrifft neben verschiedenen anderen Flächen auch die typischen Magerwiesen auf den höchsten Bergen im Sauerland. 

Die Untere Landschaftsbehörde beziehungsweise die Untere Wasserbehörde prüfen die Genehmigung von Bauvorhaben, benennte Auflagen und prüft deren Einhaltung