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FIS-Sicherheitsregeln für alpine Skiläufer

 

Sicherheit:
Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder: Jeder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

Ausweispflicht:
Jeder Skifahrer, Snowboarder und Langläufer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Hilfeleistung:
Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.

Beachten der Zeichen:
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.

Aufstieg und Abstieg:
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
 

Anhalten:
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.


Kinder:
Kinder sollten nie ohne Helm auf die Piste!

Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise:
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.


Wahl der Fahrspur oder Piste:
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.

Ski & Snowboard: 
Einfahren, Anfahren und Hangaufwärts fahren:

Jeder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

Überholen:
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.