Dem Spaß am Sport zuliebe

sicherheitSpaß am Sport und maximale Sicherheit für alle Beteiligten ist nur zu erreichen durch ein gutes und faires Miteinander auf den Pisten. Die weltweit geltenden FIS-Regeln für sportgerechtes Verhalten haben zum Ziel, Unfälle zu vermeiden. Jeder Skifahrer, Snowboarder und Langläufer ist verpflichtet, diese zu kennen und einzuhalten.
 

Sicherheit

Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder:
Jeder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

Kinder:
Kinder sollten nie ohne Helm auf die Piste!

Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise:
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
 
Wahl der Fahrspur oder Piste:
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
 
Überholen:
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

Ski & Snowboard: Einfahren, Anfahren und Hangaufwärts fahren:
Jeder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

Anhalten:
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

Aufstieg und Abstieg:
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

Beachten der Zeichen:
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.

Hilfeleistung:
Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.

Ausweispflicht:
Jeder Skifahrer, Snowboarder und Langläufer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

* Quelle: Verhaltensregeln Internationaler Ski Verband,

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